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Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort unterhält, kennt das Problem: Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung gehen schnell ins Geld. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt jetzt für echtes Steuersparpotenzial bei Pendlern.

Die Krux mit der 1.000-Euro-Grenze

Wenn Du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhältst, kannst Du Deine Unterkunftskosten mit bis zu 1.000 € pro Monat als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Diese gesetzliche Höchstgrenze gilt unter anderem für:

Das Problem: Aufgrund gestiegener Miet- und Energiepreise ist diese Grenze insbesondere bei Zweitwohnungen in Großstädten extrem schnell ausgeschöpft. Für zusätzliche Kosten blieb da oft kein Spielraum mehr.

Das neue Urteil: Freie Fahrt für Stellplatzkosten

Hier kommt die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für einen Kfz-Stellplatz am Beschäftigungsort nicht unter die 1.000-€-Grenze fallen. Deine Parkplatzmiete darfst Du also unbeschränkt und ungekürzt absetzen!

Dabei gelten sehr bürgerfreundliche Bedingungen:

Wichtig: Finanzämter blockieren noch – Einspruch lohnt sich!

Trotz des klaren Urteils gibt es einen Haken in der Praxis: Die Finanzämter sind derzeit aktuell noch angewiesen, Stellplatzkosten standardmäßig unter die 1.000-€-Grenze zu fassen und entsprechend zu deckeln.

Deshalb gilt für Dich: Einspruch lohnt sich! Wenn das Finanzamt Deine Werbungskosten im Steuerbescheid kürzt, hast Du dank des BFH-Urteils nun beste Chancen. Gehe aktiv dagegen vor und verweise im Einspruchsschreiben direkt auf die neue, steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung.