Profitieren Sie von unserer Expertise!

Wenn Du eine Immobilie an nahe Angehörige vermietest, profitierst Du gleich zweifach:

Aber Vorsicht! Das Finanzamt erkennt solche Verträge nur unter verschärften Bedingungen an. Denn es besteht immer auch der Verdacht, dass Du die Vereinbarungen nur zum Schein triffst, um steuerliche Verluste zu schreiben!

Was prüft das Finanzamt bei der Vermietung an Verwandte?

Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, müssen Verträge unter Angehörigen einem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das Finanzamt achtet dabei besonders auf folgende drei Kernbereiche:

Fallstricke bei verbilligter Vermietung: Die drei Mietschwellen

Vermietest Du verbilligt, kann Dir eine Kürzung Deiner Werbungskosten drohen! Daher solltest Du die folgenden drei Mietschwellen kennen, die sich an der ortsüblichen Miete orientieren:

🔴 Niedriger als 50 % der ortsüblichen Miete

Die Vermietung wird in einen entgeltlichen (abziehbaren) und einen unentgeltlichen (nicht abziehbaren) Teil aufgeteilt. Deine Werbungskosten können in diesem Fall nur anteilig geltend gemacht werden.

🟡 Zwischen 50 % und 66 % des Ortsüblichen

Das Finanzamt prüft anhand einer Totalüberschussprognose, ob Deine Werbungskosten voll oder nur teils abziehbar sind.

🟢 Mindestens 66 % des Ortsüblichen

Glückwunsch, Deine Vermietung wird als vollentgeltlich und die damit zusammenhängenden Kosten als voll abziehbar eingestuft!

Fazit & Beratung

Weitere Details rund um steuerliche Chancen und Risiken für Vermieter kennt – natürlich – die Steuerkanzlei Deines Vertrauens! Scheue Dich nicht, unser Wissen anzuzapfen!